Die Mitgliederversammlung bestimmt die Grundsätze der Vereinsführung und nimmt die Berichte von Vorstand u. ggfls. Fachbeirat entgegen.
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und fünf weiteren stimmberechtigten Mitgliedern sowie zwei Beisitzern aus den Reihen der außerordentlichen
Mitgliedern mit beratender Funktion.